Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege, auch als Ersatzpflege bezeichnet, ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung betreut, vorübergehend verhindert ist. Diese Verhinderung kann beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder andere persönliche Gründe bedingt sein. Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit ihrer Hauptpflegeperson die notwendige Pflege und Betreuung erhalten. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Verhinderungspflege in der ambulanten Pflege:

1. Anspruchsvoraussetzungen:

– Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
– Die reguläre Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen bereits mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben.

2. Leistungsumfang:

– Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
– Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
– Zusätzlich kann bis zu 50 % des nicht in Anspruch genommenen Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, was den Gesamtbetrag auf bis zu 2.418 Euro erhöhen kann.

 

 

3. Durchführungsformen:

– Verwandte oder Bekannte:

Die Pflege kann durch nahe Angehörige oder andere Personen aus dem persönlichen Umfeld übernommen werden. In diesem Fall wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

– Professionelle Pflegekräfte:

Die Verhinderungspflege kann auch durch professionelle Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste erbracht werden. Hierbei bleibt das Pflegegeld in voller Höhe bestehen.

– Kombination:

Es besteht die Möglichkeit, verschiedene Pflegepersonen oder -dienste zu kombinieren, um die Verhinderungspflege zu gewährleisten.

4. Beantragung:

– Die Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
– Es ist ratsam, die Verhinderungspflege rechtzeitig zu planen und die notwendigen Anträge und Nachweise (wie ärztliche Bescheinigungen oder Angaben zur Pflegeperson) einzureichen.

5. Ziel und Nutzen:

– Die Verhinderungspflege soll die Hauptpflegeperson entlasten und ihr eine Auszeit ermöglichen, ohne dass die Pflegequalität leidet.
– Sie trägt zur Erholung und zum Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen bei, was langfristig auch der Qualität der Pflege zugutekommt.
– Für Pflegebedürftige bietet die Verhinderungspflege die Sicherheit, auch bei Ausfall ihrer regulären Pflegeperson gut versorgt zu sein.

Die Verhinderungspflege ist somit ein wichtiges Element im System der ambulanten Pflege, das die kontinuierliche Betreuung und Versorgung Pflegebedürftiger sicherstellt und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen unterstützt und entlastet.

Verhinderungspflege

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